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Unternehmen der Energiebranche

Für Unternehmen der Energiebranche bei strategischen Zusammenschlüssen, Kooperationen und Neugründungen.

Abnehmer von Energie

Für Abnehmer von Energie bei energierechtlichen Fragestellungen.

HOCHKOMPLEXE MATERIE

Kanzlei für Energierecht

Das Energierecht ist sowohl auf europäischer, als auch auf nationaler Ebene in ständigem Wandel und basiert auf einer Vielzahl umfangreicher Regelungen. Dem Laien ist es unmöglich diese hochkomplexe Materie zu überblicken und fach-, sowie bedarfsgerecht anzuwenden.

KOMPETENZEN

Was uns ausmacht?

Spezialisiert

Unsere Anwälte sind hochspezialisiert, arbeiten wissenschaftlich fundiert und sind Experten auf ihrem Gebiet.

Grenzüberschreitend

Bundesweite und grenzüberschreitende Aktivitäten gehören heute zum Alltag. Wir beraten auf höchstem Niveau auch in grenzüberschreitenden Transaktionen.

Erfahren

Unsere Grundlage bilden fachliche Kompetenz, fundierte Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung sowie Erfahrung.

LIBERALISIERUNG

Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts wurde der Energiemarkt „liberalisiert“.

Wettbewerb steigt

Die alteingesessenen Gebietsversorger sehen sich seither einem zunehmenden Wettbewerb ausgesetzt. Neue Anbieter und Dienstleister betreten regelmässig den Energiemarkt. Zudem erfolgen (Teil-)Privatisierungen und – inzwischen – die Rückübertragung an die öffentliche Hand auf dem gesamten Energiemarkt.

Die Kunden werden allseits umworben. So sollen den Abnehmern stetig mehr Freiräume zufallen, wobei viele Preisangebote sich mittelfristig nicht durchgehend halten lassen.

Expertise und Erfahrung

Durch das Ausmaß der gesetzgeberischen Vorgaben bedarf es in jedem Bereich des Energierechts fachkundiger Rechtsberatung, die über die notwendige Expertise auf diesem Gebiet verfügt.

Wir verfügen über diese Expertise und die Erfahrung, um Sie auf sämtlichen Gebieten des Energierechts umfassend zu beraten!

SIE HABEN FRAGEN?

Frequently Asked Questions

Was ist Energie?

Unter Energie verstehen wir nicht nur die Fähigkeit, Arbeit zu verrichten, sondern auch Wärme abzugeben oder Licht auszustrahlen.

Die prominenteste Energiequelle ist die Sonne.            

Der aus dem Griechischen kommende Begriff „Energie“ hat eine einfache Bedeutung, nämlich „wirkende Kraft“.

Mit Energie können wir somit Dinge bewegen, beschleunigen, hochheben, erwärmen oder erleuchten.

Um eine Energiemenge auszudrücken verwenden wir die Einheit „Joule“. Der englische Physiker James Prescott Joule (1818-1889) ist der Namensgeber diese Einheit.

Mit einem Joule können wir eine Leistung von einem Watt erzeugen.

Welche Energiequellen gibt es?

Folgende Energiequellen stehen uns zur Verfügung:

-> erneuerbare Energie,
-> chemische Energie,
-> Kernenergie.

Erfahren Sie mehr. > Energiequellen

Was sind Energieverbraucher?

Der Energiebedarf verteilt sich auf folgende Verbrauchergruppen:

-> Industrie
-> Verkehrswesen
-> Haushalte
-> Kleinverbraucher

Was ist Energierecht?

Energierecht umfasst alle rechtlichen Normen der Energiewirtschaft. Das sind die Rechtsnormen der Europäischen Union für die Erzeugung, Verteilung, Transport, Verbrauch und Einsparung von Energie

Durch die europaweite Liberalisierung des Energiesektors entwickeln sich die Regeln seit den letzten Jahren stetig weiter. Erfahren Sie mehr. > Energiergesetze




Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Rechtsanwalt
Beratender Ingenieur
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht


0511.35 73 56-0

Stromeinspeisung

Die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Stromeinspeisung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gehören zu unserer stetigen energierechtlichen Tätigkeit.