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Energiepass

Seit 2006 ist die Vorlage eines Energiepasses Pflicht. Das gilt beim Bau der Vermietung oder beim Verkauf eines Gebäudes. Der Energiepass muss in ganz Europa gültig sein.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit 2004 gültig. Sie schreibt energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden vor.

Der Energiepass (Energiebedarfsausweis) ist im Neubau bereits zum Standard geworden. Die Nachfrage ist allerdings noch gering, nicht alle Mieter und Immobilienerwerber lassen sich vor ihrer Entscheidung den Energiebedarfsausweis zeigen. Dieser ermöglicht aber einen guten Vergleich der energetischen Qualität von Gebäuden.

Beispiel-Endergiepass:

muster-energiepass.pdf (pdf 323 kB)
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Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

© Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak 2003-2011
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